Kündigung

Mitgliedschaft beenden

Infos zur Beendigung der Mitgliedschaft


Auszug aus der Satzung:

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

1) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.

2) Die Mitglieder des Vereins sind zum Austritt berechtigt. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

3) Wird der Jahresbeitrag trotz mündlicher oder schriftlicher Mahnung durch den geschäftsführenden Vorstand innerhalb von 6 Monaten nach beendetem Geschäftsjahr nicht entrichtet, so kann der geschäftsführende Vorstand den Ausschluss beschließen. Ferner kann ausgeschlossen werden, wer das Ansehen, des Vereins schädigt. Vor dem Ausschluss muss den Betroffenen Gelegenheit zur Rechtfertigung vor dem geschäftsführenden Vorstand gegeben werden.

4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Vereins auf bestehende Forderungen. 


Vereinswechsel:

Die stellvertretende Abmeldung bei einem Vereinswechsel ersetzt nicht die Kündigung der Mitgliedschaft im alten Verein.

Spieler/-innen, die die Mitgliedschaft beenden wollen, müssen dafür die Regularien der Vereinssatzung des bisherigen Vereins berücksichtigen (Fristen / Schriftform)!

gültige Kündigungsformen:

per E-Mail an: 

info@vfb-asslar.de


per Post:

VfB 1924 Aßlar e.V.

z.Hd. Vorstand

Mühlgrabenstr. 2

35614 Aßlar


Eine persönliche Übergabe der Kündigung an Trainer oder sonstige Personen wird nicht akzeptiert.

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